Drohnen-Alarm am Flughafen München: Zweite Schließung in 24 Stunden – Chronik, Ursachen, Maßnahmen
Drohnen-Alarm am Flughafen München: Zweite Schließung in 24 Stunden – Chronik, Ursachen, Maßnahmen
Anfang Oktober 2025 wurde der Flugbetrieb am Flughafen München innerhalb von 24 Stunden zweimal wegen Drohnensichtungen gestoppt. Dieses umfassende Dossier liefert eine minutiöse Chronik, ordnet die Ereignisse sicherheitsfachlich ein, erklärt die Technik der Drohnendetektion und -abwehr, skizziert die Rechtslage in Deutschland und gibt praxisnahe Hinweise für Reisende.
1) Zeitstrahl der Ereignisse
Uhrzeiten sind lokal (MESZ). Die Angaben beruhen auf öffentlichen Mitteilungen und Medienberichten.
Datum / Zeit | Ereignis | Auswirkung |
---|---|---|
02.10.2025, ~22:18 | Erste Drohnensichtungen im Bereich der Pisten; Betrieb wird eingeschränkt. | Air Traffic reduziert |
02.10.2025, ~22:35 | Beide Start- und Landebahnen vorsorglich gesperrt. | Abflüge gestoppt, Ankünfte verspätet/umgeleitet |
03.10.2025 | Erneute Sichtungen; zweite Schließung innerhalb von 24 Stunden. | Zahlreiche Flüge betroffen |
04.10.2025, morgens | Schrittweise Wiederaufnahme des Betriebs. | Nachlaufende Unregelmäßigkeiten |
2) Auswirkungen auf den Flugbetrieb
- Stornierungen Dutzende Abflüge gestrichen; einzelne Ankünfte weichen auf andere Airports aus.
- Netz-Effekte Verspätungen übertragen sich auf Umläufe/Crews/Slots in Europa.
- Passenger Impact Verpasste Anschlüsse, Umbuchungen, Hotel-/Verpflegungsbedarf.
- Bodenbetrieb Gepäck, Crewplanung und Gate-Management müssen dynamisch angepasst werden.
3) Mögliche Ursachen & Motivlagen
Drohnensichtungen nahe Flughäfen reichen von unwissenden Hobbypiloten bis hin zu gezielten Störungen. Mögliche Szenarien:
- Regelunkenntnis und Leichtsinn in Kontrollzonen.
- Bewusste Verstöße für Social Media „Stunts“.
- Sabotage (selten, aber hochpriorisiert in Ermittlungen).
- Fehlinterpretation anderer Objekte wird durch Mehrsensorik minimiert.
4) Technik der Detektion & Abwehr
Moderne Airports setzen auf „Layered Security“:
- Radar für kleine UAS, RF-Detektion (Peilung von Steuer-/Telemetriesignalen).
- EO/IR-Optik für visuelle Verifizierung bei Tag/Nacht.
- Sensorfusion mit C2-Plattformen und KI-Klassifikation.
- Jamming/Takeover (nur behördlich) zur Unterdrückung/Übernahme in definierten Sicherheitszonen.
- Gerichtete Energie/Lasersysteme in Pilotprojekten – juristisch streng reguliert.
- Geofencing & Remote ID durch Hersteller/Regulatoren zur Prävention und Nachverfolgbarkeit.
Kinetische Abwehr (z. B. Abschuss) ist im zivilen Umfeld nur in engen Ausnahmefällen denkbar – Drittgefährdung hätte Vorrang in der Abwägung.
5) Rechtslage in Deutschland
- EU-Drohnenverordnung (Offen/Spezial/Zulassung), C-Klassen, A1/A2/A3, Kompetenznachweise.
- LuftVO & nationale Regeln: Flüge in Kontrollzonen/Flughafennähe ohne Genehmigung verboten.
- Registrierung & Remote ID: Betreiberkennzeichnung, Rückverfolgbarkeit.
- Sanktionen: Bußgelder bis Strafverfahren; Gerätebeschlagnahme möglich.
6) Hinweise für Reisende
- Status checken: Airline-App, Airport-Website, ggf. NOTAMs.
- Puffer einplanen: Anschlüsse/Hotels flexibel halten; Umbuchungen früh prüfen.
- Rechte kennen: Betreuungsleistungen oft möglich; Ausgleichszahlungen je Ursache unterschiedlich.
- Belege sichern: Mahlzeiten/Transfers/Kommunikation dokumentieren.
7) FAQ (Kurzantworten)
Wurden mehrere Drohnen gesichtet?
Es gab wiederholte Sichtungen in kurzer Abfolge. Details liegen bei den Ermittlungsbehörden.
Wie realistisch ist Sabotage?
Selten, aber nicht ausgeschlossen. Behörden prüfen jeden Vorfall priorisiert.
Kann Remote ID deaktiviert werden?
Manipulationen sind unzulässig. Hersteller/Regulatoren binden Remote ID/Geofencing zunehmend fest ein.
Wie lange dauern Nachwirkungen?
Je nach Netzlage 24–72 h, bis Umläufe/Crews/Slots wieder im Takt sind.
8) Quellen & Weiterführende Links
- Offizielle Mitteilungen des Flughafens München (Presse/Betrieb)
- Agenturberichte (AP, Reuters) & Qualitätsmedien (z. B. The Guardian)
- EU-Drohnenverordnung, LuftVO, Dokumente der Luftfahrtbehörden
- Fachliteratur zu C-UAS (Radar, RF, EO/IR, Sensorfusion, Remote ID)
Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Informationen; ersetzt keine behördlichen Bekanntmachungen. Technische Maßnahmen sind rechtlich stark reguliert und obliegen den zuständigen Stellen.
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